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Rechtliche Grundlagen des DatenschutzesDer Datenschutz in seiner heutigen Form geht in Deutschland auf das Volkszählungsurteil 1983 des Bundesverfassungsgerichtes zurück. In diesem Urteil formulierte das Bundesverfassungsgericht ein "Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung", wonach jeder Bürger selbst entscheiden soll,
über sich zu geben bereit ist. Den heutigen Rahmen stellt die Europäische Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr. Das aktuelle Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) stellt die Umsetzung dieser Richtlinie in das nationale Recht der Bundesrepublik Deutschland dar.
Unternehmen sollten in eigenem Interessefür gesetzeskonforme Abläufe sorgen, angemessenen technische Vorkehrungen zum Datenschutz treffen, ihre Dienstleister zu angemessenem Datenschutz verpflichten. Wir unterstützen Sie kompetent und zuverlässig bei der Konzeption des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen. Für Fragen und weiterführende Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
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