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Betrieblicher DatenschutzbeauftragterIm Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist festgelegt, dass Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten schriftlich bestellen müssen. Der Datenschutzbeauftragte kontrolliert die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und die Wahrung der Rechte von Betroffenen. Wann muss ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt werden?Laut §4f des BDSG ist ein Unternehmen zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten verpflichtet, wenn
–› mehr als neun Mitarbeiter mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten oder –› mehr als 20 Mitarbeiter mit der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Grundsätzlich ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen, wenn besonders sensible personenbezogene Daten (gemäß §3 (9) BDSG) verarbeit werden. Dazu zählen Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder politische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben.
Die Anforderungen an die Person und die Pflichten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten haben wir Ihnen in einem Informationsblatt zusammengestellt.
Unternehmen haben die Möglichkeit, einen externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. |
DownloadInformationsblatt betrieblicher Datenschutz Beauftragter (PDF) |
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