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Datenschutz-Folgenabschätzung bei RFID ProjektenIn einer Selbstverpflichtung vom April 2011 hat die Wirtschaft gegenüber der EU-Kommission erklärt, für jede Anwendung eines RFID Projektes vorab eine Datenschutz- Folgenabschätzung (DSFA) durchzuführen. Hierbei werden Datenschutz-Risiken und deren Eintrittswahrscheinlichkeit ermitteln, sowie die Maßnahmen zu deren Abwendung definiert und eingeleitet. Anwendungen sollen nur in Betrieb genommen werden, wenn alle Risiken angemessen behandelt sind. Diese Selbstverpflichtung greift ab September 2011.
Wir zeigen Ihnen wie das geht und unterstützen Sie gerne bei der Projektdurchführung. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.
Vier Phasen der Datenschutz-Folgenabschätzung |
RFIDsteht für Radiofrequenz-Identifikationstechnologie. Über Funk wird die Kennung eines Chips, auch Transponder oder „Tag“ genannt, ausgelesen. RFID dient heute der Kennzeichnung von Waren, Verleihbüchern oder Laborproben, als Zutrittskontrolle oder elektronischer Fahrausweis, sowie in der Werkslogistik. Auch Ihr Reisepass ist heute mit RFID ausgestattet. DownloadFachaufsatz zur Datenschutz-Folgenabschätzung bei RFID Projekten [PDF] |
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