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Datenschutz-Folgenabschätzung bei RFID Projekten


In einer Selbstverpflichtung vom April 2011 hat die Wirtschaft gegenüber der EU-Kommission erklärt, für jede Anwendung eines RFID Projektes vorab eine Datenschutz- Folgenabschätzung (DSFA) durchzuführen.

Hierbei werden Datenschutz-Risiken und deren Eintrittswahrscheinlichkeit ermitteln, sowie die Maßnahmen zu deren Abwendung definiert und eingeleitet. Anwendungen sollen nur in Betrieb genommen werden, wenn alle Risiken angemessen behandelt sind.

Diese Selbstverpflichtung greift ab September 2011.

 

Wir zeigen Ihnen wie das geht und unterstützen Sie gerne bei der Projektdurchführung. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.

 

Vier Phasen der Datenschutz-Folgenabschätzung

Vier Phasen der Datenschutz-Folgenabschaetzung

Die DSFA ist ein Verfahren in 4 Schritten.


Schritt 1: Beschreibung der RFID-Anwendung
Schritt 2: Identifikation und Bewertung der Datenschutz-Risiken
Schritt 3: Definition und Einführung von Steuerungsmaßnahmen
Schritt 4: Dokumentation und Freigabe

RFID

steht für Radiofrequenz-Identifikationstechnologie.

Über Funk wird die Kennung eines Chips, auch Transponder oder „Tag“ genannt, ausgelesen.

RFID dient heute der Kennzeichnung von Waren, Verleihbüchern oder Laborproben, als Zutrittskontrolle oder elektronischer Fahrausweis, sowie in der Werkslogistik. 

Auch Ihr Reisepass ist heute mit RFID ausgestattet.


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Fachaufsatz zur Datenschutz-Folgenabschätzung bei RFID Projekten [PDF]




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