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Externer Datenschutzbeauftragter


Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten entlastet Ihr Unternehmen, da kein Personal - ab September 2009 sogar unkündbar - gebunden wird und Kosten für die Aus- und Weiterbildung entfallen.

Als externer Datenschutzbeauftragter führen wir für Ihr Unternehmen die durch das Bundesdatenschutzgesetz festgelegten Regelaufgaben durch.

Wann muss ein externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden?

Gemäß § 4f des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sind Unternehmen zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet,

  • in denen mehr als neun Mitarbeiter mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten sind
  • oder in denen mehr als 20 Mitarbeiter mit der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Unternehmen haben die Möglichkeit, einen externen Datenschutzbeauftragten für die notwendigen Aufgaben zu bestellen.

 

Für Fragen zum externen Datenschutzbeauftragten oder für ein unverbindliches Angebot nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

 

Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragten

–› Führung des Verfahrensverzeichnisses

–› Kontrolle der Datenverarbeitung

–› Bedienung der Auskunftspflichten zu Rechten von Betroffenen

–› Sensibilisierung der Mitarbeiter

–› Stellungnahme und Vorab-Kontrolle bei der Einführung neuer Verarbeitungsverfahren.

 

Für ein individuelles Angebot kontaktieren Sie uns einfach.

 



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