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Lieferantenaudit Datenschutz und Datensicherheit


 

Nach §11 des Bundesdatenschutzgesetzes sind Sie als Auftraggeber für ausgelagerte Datenverarbeitung vor Aufnahme der Verarbeitung und danach regelmäßig zur Prüfung der Einhaltung des Datenschutzes bei Ihrem Auftragnehmer verpflichtet.


Dabei sind die technischen und organisatorischen Vorkehrungen zu prüfen, und das Ergebnis in einem Bericht zu dokumentieren.

Konzeption und Durchführung

 

Wir unterstützen Ihr Unternehmen bei der Planung Ihres Prüfbedarfs und stehen Ihnen auf Wunsch auch für die fachkundige Durchführung des Lieferantenaudits zur Verfügung.

 

Basierend auf den zwischen Ihnen und dem Auftragnehmer getroffenen Regelungen und unter Anwendung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und der ISO Norm 27001 zur Informationssicherheit (u.a. IT-Grundschutz) dokumentieren wird das Prüfergebnis in einem Gutachten.

 

An Hand der Empfehlungen in diesem Gutachten können Sie Ihre Verantwortung wahrnehmen und den Auftragnehmer steuern.

 

Für weitere Informationen oder ein individuelles Angebot nehmen Sie einfach Kontakt auf.

 

Privacy-audit führt bei Ihnen auch die Zertifizierung zum Datenschutz Gütesiegel  bundesweit durch.

 

 


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Flyer zum Lieferantenaudit Datenschutz




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