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Aktuelle Nachrichten zum Thema Datenschutz

02-12-09 11:47

Altadressen ohne Einwilligungsnachweis nicht mehr nutzbar!

In einem aktuellen Beschluss hat der "Düsseldorfer Kreis" die Übergangsfrist nach der 2.BDSG-Novelle 2009 für solche Daten verneint, deren erstmalige Speicherung nicht eindeutig erkennbar ist.

Eine wichtige Nachricht für alle Werbetreibenden:

Der "Düsseldorfer Kreis", die Versammlung der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich, weist darauf hin, dass für Daten, deren erstmalige Speicherung nicht eindeutig erkennbar ist, die neuen Regelungen angewendet werden.

 

 

Die Übergangsfrist nach BDSG bis September 2012 gelten demnach für diese Adressen nicht. Eine Weiterverwendung ist bereits heute verboten.

 

 

Der genaue Wortlaut der Entschließung ist auf der Webseite des Berliner Datenschutzbeauftragten abrufbar.

 

 

 

 


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